Tür an Tür - Winter 2023

9 8 Immer an Ihrer Seite. Egal, ob es um Energiesparen, Schulden oder Unterstützung bei Behörden- gängen geht – gemeinsam mit unseren regionalen Partnern wie der Caritas (10), Diakonie (9), Verbraucherzentrale (12) und den WSW (7) helfen wir Ihnen dabei, die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen. Welche Hilfen darüber hinaus wo zu finden sind, haben wir hier für Sie nach Zielgruppen geordnet zusammengefasst. Übernahme von Heizkostenabrechnungen durch das Jobcenter/Sozialamt möglich. Ihr Einkommen (einschließlich Wohngeld und/oder Kinderzuschlag) ist etwas zu hoch, um Bürgergeld oder Sozialhilfe zu beantragen? Dann aufgepasst: Eine Nachforderung aus der Heizkostenabrechnung könnte trotzdem übernommen werden. Denn die Einkommensgrenze für den Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe sinkt einmalig um den Betrag dieser Nachzahlung – und zwar für den Monat der Fälligkeit (Zahlungstermin). Wichtig: Reichen Sie die Heizkostenabrechnung am besten sofort bei den Behörden ein – spätestens aber im Monat der Fälligkeit (Zahlungstermin). Rentner:innen stellen den Antrag beim Sozialamt. Arbeitnehmer:innen, Bezieher:innen von Krankengeld/Arbeitslosengeld 1 und Selbstständige, auch Schüler:innen und Auszubildende im eigenen Haushalt dagegen beim Jobcenter. Sie haben Ihre Heizkostenabrechnung bereits bekommen? Beim Jobcenter können Sie den Antrag auf Übernahme der Heizkostenabrechnung rückwirkend stellen – bis drei Monate nach Ablauf des Zahlungstermins. Diese erweiterte Frist gilt beim Sozialamt nicht! Alle Kontaktadressen, weitere Informationen und alle Musteranträge zum Download finden Sie unter (1) (2) (3). Achtung! Sparen Sie nicht am falschen Ende. Wer gar nicht mehr heizt und lüftet, riskiert Schimmelbildung – und damit seine Gesundheit. Unsere Energiespartipps finden Sie ab Seite 4. Höheres Wohngeld, mehr Wohngeldberechtigte. Eine gute Nachricht! Das Wohngeld wurde erhöht – und zwar deutlich. Der durchschnittliche Wohngeldbetrag hat sich mehr als verdoppelt. Seit dem 01. Januar 2023 erhalten Ein-Personen-Haushalte im Schnitt 60 Euro mehr und Vier-Personen-Haushalte im Schnitt 100 Euro mehr. Hinzu kommt die Anhebung der Einkommensgrenze. Heißt im Klartext: Mehr Haushalte sind wohngeldberechtigt. Bisher konnten 600.000 Haushalte Wohngeld empfangen. Jetzt sind es zwei Millionen. Vielleicht sind auch Sie dabei. Also: Prüfen Sie am besten noch einmal Ihre Ansprüche, indem Sie Wohngeld beantragen. Was ist eigentlich Wohngeld? Wohngeld ist ein Zuschuss, der für die Wohnkosten vorgesehen ist. Es ist kein Ersatz zum Lebensunterhalt. Daher braucht man auch ein Mindesteinkommen, um es überhaupt erhalten zu können. Die Höhe des Mindesteinkommens orientiert sich an folgender Faustformel: Regelsätze der Bedarfsgemeinschaft + Mehrbedarfe + Warmmiete. Wohngeld ist im Übrigen immer vorrangig vor Bürgergeld und Sozialhilfe. Heißt: Nur wenn das Wohngeld nicht reicht, besteht ein Anspruch auf Bürgergeld. Heizkostennachzahlungen oder andere zusätzliche Kosten werden nicht übernommen! Stattdessen gab/gibt es einen Heizkostenzuschuss. Und denken Sie daran: Oft besteht neben einem Wohngeldanspruch auch ein Anspruch auf Kinderzuschlag. Stellen Sie daher zum Antrag auf Wohngeld zeitgleich einen Antrag auf Kinderzuschlag. Das machen Sie bei der Familienkasse (Arbeitsamt), die auch für das Kindergeld zuständig ist. Den Online-Antrag zum Kinderzuschlag finden Sie unter (5) und weitere Informationen zum Wohngeld unter (4) (6). Übernahme von Stromrechnungen. Sie können die Nachzahlung aus Ihrer Stromrechnung nicht mehr leisten? Dann ist Ihr Stromversorger immer der erste Ansprechpartner! Gemeinsam mit Ihnen werden Lösungen gesucht (Ratenzahlung, Rückgriff auf Ersparnisse). Können Sie trotz alledem nicht zahlen, ist im Einzelfall eine Übernahme durch das Sozialamt möglich – jedoch nur auf Darlehensbasis. Dort finden Sie auch Hilfe bei drohenden oder bestehenden Stromsperren. Das Sozialamt trifft dann mit Ihrem Stromversorger eine sogenannte „Abwendungsvereinbarung“ und übernimmt die Stromschulden – aber auch hier wiederum nur als Darlehen. Die WSW bietet ihren Kund:innen, die durch die Energiekrise erstmalig in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, eine telefonische Beratung an. Tel: 0202 569-7772 Mo – Mi 9.00 – 15.00 Uhr und Do 9.00 – 18.00 Uhr Mehr Informationen unter (7). Arbeitnehmer:innen, Bezieher:innen von Krankengeld und Arbeitslosengeld 1, Selbstständige und Renter:innen mit geringem Einkommen. Auf Seite 13 finden Sie die passenden Ansprechpartner:innen zu den Zahlen in den Klammern.

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