Anspruch auf Wohnberechtigungsschein oder Wohngeld?
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, dann informieren Sie sich doch einmal, ob Sie Anspruch auf staatliche Hilfen haben. Wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, dann bekommen Sie eventuell einen Wohnberechtigungsschein (WBS), mit dem Sie bei uns auch die Wohnungen mieten können, bei denen ein WBS erforderlich ist. Die Anträge müssen Sie bei der Stadt Wuppertal stellen. Auf den Internetseiten der Stadt Wuppertal finden Sie alle entsprechenden Informationen und die Formulare, die für den Antrag notwendig sind.
Vielleicht haben Sie auch Anspruch auf Wohngeld? Hier können Sie das vorab mit dem Wohngeldrechner einmal selbst überprüfen. Die entsprechenden Anträge für Wohngeld müssten ebenfalls bei der Stadt Wuppertal gestellt werden. Sie benötigen für die Antragstellung auch eine Bescheinigung Ihres Vermieters, in der nähere Angaben zu Ihrer Wohnung und den genauen Kosten aufgeführt sind. Als GWG-Mieter müssen Sie diesen Antrag von Ihrem GWG-Kundenbetreuer ausfüllen lassen. Sie können die Bescheinigung auch hier per E-Mail anfordern. Bitte denken Sie daran, den vollständigen Namen des Mieters und die Adresse der betreffenden Wohnung, am besten die Mietvertragsnummer, anzugeben.