DNK-Erklärung 2022

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden. Die gwg wuppertal orientiert sich bei ihrer Geschäftstätigkeit an einem internen Kontrollsystem, welches aus einer Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten besteht. Dazu zählen beispielsweise das Vier Augen Prinzip sowie IT Berechtigungskonzepte (z. B. Zugriffsberechtigungen). Darüber hinaus wurde im Unternehmen eine Compliance Richtlinie eingeführt. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Compliance Richtlinie ist ein Compliance Beauftragter. Der Compliance Beauftragte ist die Anlaufstelle im Unternehmen, wenn es um Fragen und Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher und unternehmensspezifischer Regelungen geht. Er steht allen Beschäftigten als Ansprechpartner zur Seite. Ziel der eingeführten Compliance Richtlinie ist die inhaltliche und organisatorische Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen, Richtlinien und sonstiger Verhaltensstandards durch alle Beschäftigten des Unternehmens. Führungskräfte und Mitarbeiter:innen werden zudem in regelmäßigen Abständen auf gesetzes und richtlinienkonformes Verhalten hingewiesen. Die Verhaltensrichtlinien, die rechtskonformes Handeln vorschreiben und definieren, sind für alle Beschäftigten des Unternehmens gültig und bindend. Bei Auffälligkeiten sind die Mitarbeiter:innen dazu angehalten an den Compliance Beauftragten heranzutreten. Neue Beschäftigte bekommen die Richtlinien bei Arbeitsantritt ausgehändigt und verpflichten sich, diese zu befolgen. Um die internen Verhaltensrichtlinien auch nach innen klar zu kommunizieren, werden in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen durchgeführt. Die Beschäftigten werden in diesem Rahmen über die wesentlichen Eckpunkte, Inhalte und Ziele der Compliance Richtlinie informiert. Darüber hinaus werden auch kritische Aspekte angesprochen, die insbesondere für die Wohnungswirtschaft von Bedeutung sein können. Zu den betroffenen Geschäftsfeldern zählen hier insbesondere die Auftragsvergabe, die Vermietungstätigkeit sowie die Steuern und Kapitalbeteiligungen. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Verhaltensgrundsätze, gehen keine wesentlichen Risiken aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen, Produkten sowie Dienstleistungen der gwg wuppertal ­ im Bereich von Korruption und Bestechung hervor. Ferner wurden über die genannten Maßnahmen hinaus keine weiteren Maßnahmen, Zielsetzungen oder Strategien zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten definiert. Auch für die kommenden Jahre ist dies nicht in Planung. Leistungsindikatoren zu Kriterium 20 Leistungsindikator GRI SRS 205 1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: Seite: 70/72

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