Beziehen Sie Arbeitslosengeld II?
Tipps zur Wohnungssuche!
Neben der Regelleistung des Arbeitslosengeldes II werden angemessene Wohnungs- und Heizkosten erstattet. Zu den Aufwendungen für die Unterkunft zählen neben der Kaltmiete auch die Nebenkosten. Heizkosten sind (als Brennstoffbeihilfe) in tatsächlicher Höhe vom Jobcenter zu übernehmen, soweit sie nicht aufgrund unwirtschaftlichen Verhaltens unangemessen hoch sind. Nicht zu den Heizkosten zählen die Kosten der Warmwasserbereitung; diese sind mit der Regelleistung abgegolten. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Wohnungsgröße. Entscheidend ist vielmehr, ob die Wohnung unter Berücksichtigung des Wohnungszuschnittes angemessen, aber auch ausreichend für die zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen ist. Folgende Werte (Obergrenzen) sind im Hinblick auf die angemessene Größe und Kaltmiete des Wohnraumes zugrunde zu legen:
1-Personenhaushalt 45 m² á 4,85 € = 218,25 €/kalt/Monat
2-Personenhaushalt 60 m² á 4,85 € = 291,00 €/kalt/Monat
3-Personenhaushalt 75 m² á 4,85 € = 363,75 €/kalt/Monat
4-Personenhaushalt 90 m² á 4,85 € = 436,50 €/kalt/Monat
5-Personenhaushalt 105 m² á 4,50 € = 472,50 €/kalt/Monat
Beachten Sie aber bitte, dass ein endgültiger Anspruch nur vom Jobcenter festgestellt wird. Vor der Anmietung einer Wohnung ist also in jedem Fall eine Rücksprache bei dem Jobcenter notwendig.
Hier finden Sie passende Wohnungsangebote:
Auch in unserer gerade modernisierten Siedlung in der Gustav-Heinemann-Straße haben wir Wohnungsgrößen zwischen 52 und 100 Quadratmetern mit Balkon und Aufzug, deren Mietkostenhöhe das Jobcenter übernimmt. Auch wenn die Miete nach der Modernisierung leicht über der eigentlichen Grenze liegt. Schauen Sie in unseren Flyer und sprechen Sie uns an! Fon 0202/97 68 30 oder schreiben Sie uns eine Mail: kontakt@wohnraum-wuppertal.de


